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Aktuelles

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22.04.2020

Bundesweite Maskenpflicht

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

heute wurde die bundesweite Maskenpflicht seitens des Ministeriums beschlossen.

Wir möchten uns dieser anschließen und Sie unbedingt bitten in unseren Praxisräumlichkeiten ebenfalls eine Maske zu tragen. Alternativ ist natürlich auch das Tragen eines Schals, womit Mund und Nase bedeckt sind, möglich.

Das wichtigste zur Maskenpflicht für Sie zusammengefasst:

- Ab Montag den 27.04.2020 ist das Tragen einer Maske beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.

- Die Maske muss den Mund und die Nase vollständig bedecken.

- Masken können in manchen Geschäften, Apotheken oder auch im Onlinehandel käuflich erworben werden. Zudem findet man im Netz viele Schritt-für-Schritt Anleitungen um selbst kreativ zu werden und sich eine eigene Maske nähen zu können.

- Achten Sie beim An,-und Ausziehen der Maske darauf die Innenfläche nicht mit Ihren Händen zu berühren und die Maske stets so zu lagern, dass die Innenfläche nicht mit anderen Gegenständen in Berührung kommt.

- Außerdem ist das regelmäßige Wechseln oder die Reinigung der Maske wichtig. Auch hierfür finden Sie im Internet viele Anleitungen (z.B. Waschhinweise, Bügelhinweise, etc.).

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Praxisteam gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!

Ihr Team der Hausarztpraxis Dr. Philipp

 
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