Liebe Patienten,
bei einer Organspende werden die eigenen Organe bei anderen Menschen die ein Organ benötigen, da ihres nicht mehr ausreichend arbeitet, transplantiert.
Die Todspende darf in Deutschland nach Feststellung des Hirntodes nur bei Vorliegen einer eindeutigen Zustimmung durchgeführt werden. Somit dürfen Organe nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt. Wir empfehlen Ihnen daher Ihren Wunsch schriftlich festzuhalten. Dafür können Sie den Organspende Ausweis nutzen.
In dem Organspende Ausweis können Sie einer Organspende zustimmen oder eine Organspende ablehnen, außerdem können Sie differenziert festhalten welcher Organtransplantation sie zustimmen.
Der Organspende Ausweis hat ein praktisches Scheckkartenformat, kann somit in der Geldbörse aufbewahrt werden. Für den Fall, dass nach Ihrem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, wird im ersten Schritt in Ihrer Geldbörse nachgeschaut ob dieses Dokument vorliegt.
Wir als Ihre Hausarztpraxis empfehlen Ihnen die Auseinandersetzung mit diesem Thema. Ganz egal wie Ihre persönliche Entscheidung ausfällt...informieren Sie sich, treffen Sie Ihre ganz persönliche Entscheidung und dokumentieren Sie Ihren Wunsch.
In unserer Praxis haben wir Informationsbroschüren, welche wir Ihnen gerne aushändigen und natürlich die entsprechenden Organspende Ausweise.
Bei weiteren Fragen zögern Sie bitte nicht das gesamte Team der Hausarztpraxis Dr. Philipp anzusprechen oder einen Termin zur persönlichen Beratung zu vereinbaren.